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Krankengeld für Selbstständige: Was müssen Freiberufler beachten?

Angestellte bekommen Krankengeld – aber wie sieht das bei Freelancern aus? Und welche Versicherungen sind sonst noch sinnvoll? Unser Beitrag bietet dir einen Überblick über die wichtigsten Dinge, die du über Krankengeld für Selbstständige wissen musst.

Krankengeld für Freelancer Headerbild: Eine dampfende Tasse Tee steht im Vordergrund, im Hintergrund ist ein zerwühltes Bett zu sehen.


Freiberuflich und selbstständig zu arbeiten hat viele Vorteile. Es geht bei der weitgehend freien Einteilung der Arbeitszeit los und umfasst vielfältige Aufgaben und Einblick in unterschiedliche Branchen. Trotzdem kennen die meisten freiberuflichen Autoren und Texter auch die Schattenseiten ihres Berufs. Ausbleibende Aufträge sind dabei ein Damoklesschwert. Doch wie bist du abgesichert, wenn du als Freiberufler einen Unfall hast, im Krankenhaus liegst oder zu Hause arbeitsunfähig erkrankt bist? Wir schauen uns in diesem Beitrag das Thema Krankengeld und selbstständig arbeiten näher an. Außerdem diskutieren wir, welche weiteren Versicherungen für dich als Freelancer sinnvoll sind.
 
Wer zwei Tage wegen einer Magen-Darm-Grippe flachliegt, verfehlt im schlimmsten Fall die Deadline eines Kunden. Stammkunden haben dafür meist Verständnis, neue Auftraggeber vielleicht weniger. Arbeitsunfähigkeit ist mehr als ein kleiner Schnupfen und wird wie folgt definiert: Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann.
 
Erkrankst du allerdings für längere Zeit, musst dich einer Operation unterziehen oder liegst nach einem Unfall im Krankenhaus, kann der Ausfall des Honorars deine Finanzen belasten. Das gilt insbesondere dann, wenn du hohe laufende Betriebskosten wie eine Büromiete und Steuervorauszahlungen hast oder das Gehalt von Angestellten bezahlen musst. Kannst du keine Aufträge bearbeiten, fließt auch kein Geld auf dein Konto. Daher ist es zunächst wichtig, dass du immer eine finanzielle Reserve hast. Parke dieses Geld am besten auf einem Tagesgeldkonto, sodass nicht die Gefahr besteht, dass du es versehentlich ausgibst.

Was genau ist das Krankengeld?

 
Als Arbeitnehmer erhältst du in der Regel nach einer Krankschreibung für sechs Wochen dein Gehalt in voller Höhe weiter. Auch nach Ablauf dieser Frist bist du immer noch abgesichert. Die Krankenkasse zahlt dir dann ein Krankengeld, das sich als Prozentsatz deines Nettoeinkommens ermittelt. Doch wie verhält es sich mit dem Krankengeld bei Selbstständigkeit? Gehen Selbstständige beim Krankengeld leer aus oder haben freiberufliche Autoren einen Anspruch auf diese Absicherung?
 
Tatsächlich müssen wir diese Frage zunächst mit „es kommt darauf an“ beantworten. Der Grund für diese schwammige Antwort liegt darin begründet, dass du dich als Selbstständiger mit oder ohne Krankengeld versichern kannst. Möchtest du die Zahlung eines Krankengeldes absichern, liegt der monatliche Beitrag an deine Krankenkasse durch einen Zusatzbeitrag höher als für die Basisversorgung ohne Anspruch auf Krankengeld. Als gesetzlich Krankenversicherter kannst du die Versicherung für ein Krankentagegeld wahlweise bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abschließen oder bei einer privaten Krankenversicherung.
 
Bist du freiwillig gesetzlich als Freiberufler mit Krankengeld versichert, bekommst du dieses erst nach Ablauf von sechs Wochen ausgezahlt. Das Krankengeld wird also frühestens ab dem 43. Tag der stationären Behandlung oder der Krankheit, die dich arbeitsunfähig macht, ausgezahlt. Entscheidest du dich für den Tarif mit Anspruch auf Krankengeld, musst du deiner Krankenkasse gegenüber eine sogenannte Wahlerklärung abgeben. Danach bist du für drei Jahre an diese Entscheidung gebunden. Damit verbunden ist auch, dass du während der dreijährigen Laufzeit dieser Vereinbarung nicht zu einer anderen Krankenkasse wechseln kannst.
 
Wie hoch fällt der monatliche Beitrag aus, den du für den Anspruch auf Krankengeld einzahlen musst? Das hängt von den jeweils aktuellen Beitragssätzen der Krankenkasse ab sowie deinem beitragspflichtigen Gesamteinkommen.

 

Mit dem Wahltarif individuell für eine Krankengeldversicherung entscheiden

 
Alternativ kannst du dich als gesetzlich Krankenversicherter auch für einen Wahltarif entscheiden. Dieser kann zum Beispiel schon ab dem 15. oder 22. Tag einer Krankheit greifen. Dann erhältst du bis zum 43. Tag zunächst eine Überbrückungszahlung, bevor dir das Krankentagegeld ausgezahlt wird. Bei manchen Tarifen ersetzt der Wahltarif das klassische Krankengeld vollständig. Auch diese Entscheidung behält für drei Jahre ihre Gültigkeit, und du kannst in dieser Zeit nicht zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Eine solch weitreichende Entscheidung solltest du dir daher gut überlegen. Außerdem kannst du eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen und dabei individuell den Beginn und die Höhe der Auszahlung festlegen.
 
Krankengeld für Selbstständige Beitragsbild 2: Ansicht einer Berechnung
 
Verschaffe dir zunächst einen Überblick darüber, wie schnell du in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, wenn dein Einkommen ausbleibt. Hast du ein dickes Sparbuch, bist du mit jemandem verheiratet, der ein festes Einkommen als Angestellte/r bezieht oder profitierst du von einem regelmäßigen Passiveinkommen, beispielsweise aus Buchtantiemen oder verfügst du über Mieteinnahmen? In diesen Fällen benötigst du vielleicht kein Krankengeld, weil du auch einen längeren Zeitraum ohne deine freiberuflichen Einkünfte gut überbrücken kannst.

Gefährde nicht den Anspruch auf Krankengeld!

 
Zu Beginn einer Krankheit lässt sich oft schwer abschätzen, wie lange der Prozess der Genesung dauert. Denke daher unbedingt daran, dich von Anfang an krankschreiben zu lassen und die lückenlosen Belege jeweils unmittelbar bei deiner Krankenkasse einzureichen. Nur wenn du die sechs Wochen Krankschreibung vollständig dokumentieren kannst, entsteht dein Anspruch auf Krankengeld. Achte darauf, dass keine Lücken zwischen den einzelnen Krankschreibungen entstehen.
 
Plagt dich für längere Zeit eine Krankheit, bist du mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen für maximal 78 Wochen abgesichert. Über diesen Zeitraum zahlt die Krankenkasse innerhalb von drei Jahren für die gleiche Krankheit das Krankengeld. Was heißt das praktisch? Nehmen wir an, du musst dich einer Operation unterziehen und bist danach noch für einige Wochen krankgeschrieben. Ab dem 43. Tag der Krankschreibung beziehst du Krankengeld. Insgesamt bist du danach weitere drei Wochen lang krankgeschrieben und beziehst daher Krankengeld.
 
Nehmen wir an, dass du dich nach einem Jahr einer Folgeoperation unterziehen musst. Hängt diese sehr eng mit der vorherigen OP zusammen, betrachtet die Krankenkasse es als eine Erkrankung, auch wenn viele Monate dazwischen lagen. Deshalb hast du zu diesem Zeitpunkt nur noch 78 minus 3, also 75 Wochen „übrig“, die du potenziell Krankengeld beziehen kannst.

Wie berechnet sich das Krankengeld?

 
Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich an deinem regelmäßigen und tatsächlichen Arbeitseinkommen. Dabei legt für Freiberufler die Krankenversicherung die Höhe des Einkommens zugrunde, das du zur Berechnung deiner Beiträge angegeben hast. Je mehr du also vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit verdient hast, desto höher ist dein Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse zieht dazu das durchschnittliche Einkommen der Vergangenheit heran, aus dem sie deine Beiträge ermittelt hat, bevor die Arbeitsunfähigkeit eintrat. Verfügst du über Nebeneinnahmen wie Kapitalerträge oder Mieteinkünfte, werden diese nicht berücksichtigt.
 
Hast Du zuletzt außerordentlich gut verdient, wird dein Einkommen trotzdem nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. In 2020 beträgt folglich das Krankengeld maximal täglich 109,38 Euro, was 3281,25 Euro pro Monat entspricht. Dieser Monatsbetrag entspricht 70 Prozent der in 2020 geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro.
 
Du musst dabei eine wichtige Einschränkung beachten. Beziehst du während deiner Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus deiner Selbstständigkeit, kann dein Krankengeld gekürzt werden oder gar vollständig entfallen.
 
Krankengeld für Selbstständige Beitragsbild 3: ein gelbes Sparschwein sitzt auf einem Haufen Münzen
 
Liegt dein beruflicher Schwerpunkt eindeutig im Kreativbereich, kannst du einen Aufnahmeantrag an die Künstlersozialkasse stellen. Die Künstlersozialkasse, kurz KSK, nimmt neben Künstlern auch Publizisten auf, die zum Beispiel als Journalisten, Onlineredakteure oder Schriftsteller tätig sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der klare berufliche Schwerpunkt auf dem Schreiben liegt.
 
Du darfst folglich keine fachfremden Einnahmen haben, die pro Monat 450 Euro oder pro Jahr 5400 Euro überschreiten. Bist du Mitglied der KSK, übernimmt diese die Hälfte deiner Beiträge für die Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung. Die Versicherung selbst läuft weiterhin über deine gesetzliche oder private Krankenkasse. Das Prozedere der Aufnahme kann sich über einige Wochen oder gar Monate erstrecken. Zudem musst du eine große Menge Unterlagen einreichen, um zu dokumentieren, was du genau beruflich machst und in welcher Höhe du Einnahmen beziehst.

Versicherung für Freiberufler: Wie sicherst du dich am besten ab?

 
Welche Versicherungen sind für dich als Freelancer noch sinnvoll? Einige Versicherungen sind unverzichtbar, andere gehören eher in die Kategorie „Nice to have“. Letztlich hängt die konkrete Entscheidung von deiner individuellen Situation ab. Hast du dich für den Aufbau deiner Selbstständigkeit finanziell verausgabt, solltest du kein Risiko eingehen und dich gut absichern. Betriebliche Versicherungen zählen zu den Betriebsausgaben, die du steuermindernd absetzen kannst. Spare daher nicht am falschen Ende.
 
Wer nach einem Angestelltenverhältnis in die Freiberuflichkeit geht, kann sich bei der Arbeitsagentur freiwillig für ein Arbeitslosengeld versichern. Die Entscheidung darüber müssen Selbstständige innerhalb von drei Monaten nach der Gründung treffen. Zudem müssen die Gründer vor der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit mindestens in 12 der letzten 24 Monate versicherungspflichtig gewesen sein, also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ob diese Versicherung sinnvoll oder attraktiv ist, solltest du mit deinem Gründungsberater besprechen oder deine lokale Arbeitsagentur befragen.
 
Genauso wie eine private Haftpflichtversicherung extrem wichtig ist, solltest du für dich als Unternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine berufliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Betriebshaftpflicht springt ein, wenn du einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden bereitet hast. Das ist als Freiberufler und Einzelunternehmer besonders wichtig, da du für Schäden mit deinem Privatvermögen haftest, anders als bei der Rechtsform GmbH oder AG. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Fälle wie Beratungsfehler, Fehlauskünfte oder Fristversäumnisse ab. Als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung solltest du auch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.

Für das Alter und die Berufsunfähigkeit vorsorgen

 
Krankengeld für Selbstständige Beitragsbild: Ein Rentner sitzt mit einer Tasse Kaffee in einem Café
 
Ob Du als Selbstständiger ein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibst, hängt davon ab, wie dein beruflicher Schwerpunkt aussieht. Als Mitglied der KSK bist du automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch wenn viele Selbstständige danach streben, der gesetzlichen Rentenversicherung zu entkommen, muss es kein Fehler sein, dort weiter einzuzahlen. Insbesondere für jene Gründer, die schon einige Jahre als Angestellte eingezahlt haben, kann die Mitgliedschaft attraktiv sein.
 
Wer als Pflichtmitglied weiterhin einzahlt, profitiert auch von einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, nicht abgesichert ist hingegen die Berufsunfähigkeit. Der Unterschied zwischen diesen ähnlich klingenden Versicherungen liegt darin, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lediglich einspringt, wenn du dauerhaft sehr krank oder behindert bist. Kannst du aufgrund einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls auf die Dauer nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, erhältst Du eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Arbeit ist dabei sehr weit definiert und orientiert sich weder an der zuletzt von dir ausgeübten Tätigkeit noch an deiner Ausbildung.
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert den Fall ab, dass du aus gesundheitlichen Gründen deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Bist du aufgrund deiner beruflichen Ausrichtung kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und möchtest dort auch nicht freiwillig Beiträge zahlen, solltest du über eine alternative Altersvorsorge nachdenken. Als Freiberufler kannst du von der sogenannten Rürup-Rente profitieren.
 
Für diese Basisrente spendiert der Staat zwar keine Zulage, aber du kannst dich an Steuervergünstigungen erfreuen. Konkret kannst du deine Beiträge als sogenannte Sonderausgabe von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Im Jahr 2020 kannst du als Alleinstehender bis zu 22.632 Euro absetzen, für ein Paar beträgt die Obergrenze 45.264 Euro. Diese maximal steuerlich abzusetzenden Beträge ändern sich jedes Jahr. Dafür musst du deine Rürup-Rente im Alter vollständig besteuern. Außerdem kannst du den Vertrag weder kündigen noch beleihen, vererben oder veräußern. Schaue dir daher alternativ auch etwas flexiblere private Rentenversicherungsverträge an.

Krankengeld für Selbstständige: ein Fazit

 
Wir haben gesehen, dass es eine Fülle von Themen gibt, für und gegen die sich Selbstständige absichern sollten. Lass dich trotzdem nicht verrückt machen und schaue dir deine persönliche Situation an. Auf jeden Fall solltest du für Krankheit und Alter vorsorgen. Dabei kannst du den Anspruch auf Krankengeld wahlweise bei deiner gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichern. Auch bei der individuellen Ausgestaltung hast du Wahlmöglichkeiten.
 
Eine weitere wichtige Versicherung ist die betriebliche Haftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Kannst du dir darüber hinaus eine weitere Absicherung leisten, solltest du dich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Das nächste Thema wäre dann eine Rechtsschutzversicherung. Liegt dein beruflicher Schwerpunkt als Künstler oder Publizist klar im künstlerisch-kreativen Bereich, kannst du dich um die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) bemühen. Die KSK übernimmt für dich die Hälfte deiner Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und eine Krankenversicherung (gesetzlich/privat) deiner Wahl.

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Wenn du Feedback oder eine offene Frage zu diesem Artikel hast, hinterlass uns einfach einen Kommentar unter diesem Beitrag. Wir freuen uns auf deine Rückmeldung!


Kommentare

Can Özcan 19. März 2023 - 13:27

Guten Tag , was passiert wenn ich die Krankenversicherung habe und nach dem 43 Tag Krankengeld beziehe , aber danach meinen Arbeitsvertrag auflösen muss , da ich zu stark hafte und durch die Krankheit nicht hin kann .
Bekomme ich trotzdem das Krankengeld weiterhin?

Antworten

Francisca Wachler 20. März 2023 - 13:46

Hallo,

das ist eine Frage, mit der du dich am besten direkt an deine Krankenkasse wendest.

Herzliche Grüße
dein Textbroker-Team

Antworten

Kroll 15. Mai 2023 - 10:53

Ich bin freiberuflich tätig, mit Krankengeldbezug n. 43 Tag. Nun hatte ich einen einen Unfall und werde länger als 6 Wochen ausfallen. Sollte das Krankengeld durch die Krankenkasse auf Geschäfts-od. Privatkonto überweisen werden?

Antworten

Francisca Wachler 6. Juni 2023 - 10:37

Hallo,

diese Frage können wir dir leider nicht beantworten. Das klärst du am besten mit deiner zuständigen Krankenkasse.

Herzliche Grüße aus Mainz
dein Textbroker-Team

Antworten

Elias 27. September 2023 - 22:09

Hallo,

Bin als selbständiger Krankgeschrieben gewesen wegen einer Fraktur an der Hand.
Im Betrieb gab es einen Zwischenfall, ich musste zum Gespräch vor Ort sein. Ich habe in der Zeit Krankengeld bezogen. Habe ich dadurch eine Obliegenheit vergehen verursacht.

Antworten

Francisca Wachler 29. September 2023 - 13:11

Hallo Elias,
auf eine so spezifische Frage können wir dir leider keine Antwort geben. Das müsstest du mit einem Fachmann oder deiner Krankenkasse direkt besprechen.

Herzliche Grüße aus Mainz!

Antworten

angela 9. November 2023 - 15:57

Hallo,
ich war im Jahr 2018/2019 krankgeschrieben für ca 60 Wochen.
Dann habe ich bis jetzt wieder gearbeitet.
Nun habe ich die gleiche Krankheit wieder seit 11/23 und bin wieder krankgeschrieben
laufen die 78 Wochen nun wieder von vorne also die vollen 78 Wochen oder bekomme ich nur die 18 Wochen noch ?
die Blockfrist von 3 Jahren ist ja überschritten war ja seit 4/19 !! Gesund

Antworten

Francisca Wachler 15. November 2023 - 13:46

Hallo Angela, auf solche fachlichen Fragen können wir dir leider keine Antwort geben. Das besprichst du am besten mit deiner Krankenkasse direkt.

Herzliche Grüße aus Mainz!

Antworten

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