Skip to main content

Auch bei Selbstständigkeit vom Elterngeld profitieren

Auch als Selbstständige können Sie die Elternzeit unbesorgt beginnen: Sie profitieren ebenso wie Eltern, die angestellt sind, vom Elterngeld. Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie beantwortet.

Schangere Frau mit Mann

 

Das Elterngeld ist eine wichtige staatliche Leistung, die Familien unterstützt. Sie sind selbstständig tätig und wissen nicht, ob Ihnen Elterngeld zusteht? Wir durchforsten für Sie den Behördendschungel! Dabei erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen, damit Sie das Elterngeld in voller Höhe nutzen können.

Mit dem Elterngeld sorgenfrei in die Elternzeit

 

Seit 2007 gibt es in Deutschland das Elterngeld und die Elternzeit. Beim Elterngeld ist es wichtig zu wissen, wie lange Sie es beziehen. Bleiben nur Sie nach der Geburt des Kindes zu Hause, erhalten Sie für maximal zwölf Monate Elterngeld. Teilen Sie sich die ersten Erziehungsmonate, erhalten Sie für insgesamt 14 Monate Elterngeld. Bei dieser Variante muss einer der beiden Partner mindestens zwei Monate aus der Arbeit aussteigen. Die beiden Abschnitte müssen nicht zwingend am Stück genommen werden. So könnte die Mutter zunächst vier Monate nehmen, anschließend der Vater zwei Monate, dann die Mutter weitere drei Monate und schließlich der Vater die letzten fünf Monate. Alleinerziehende erhalten in der Regel 14 Monate lang das Elterngeld.

Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld?

 

War die Mutter vor der Geburt ihres Kindes als Angestellte beschäftigt, kann sie für die ersten acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld beantragen. Dabei stellt sie den Antrag bei ihrer Krankenkasse und gleichzeitig einen weiteren Antrag bei ihrem Arbeitgeber, um von ihm einen Zuschuss zu erhalten. Es spielt keine Rolle, ob sie zuvor in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt war oder gar nur einen Minijob ausübte. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten oder einem behinderten Baby verlängert sich die Bezugszeit. Eine Frau, die vor der Geburt selbstständig tätig war und freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, kann ebenfalls Mutterschaftsgeld beantragen. Ist sie selbstständig und privat krankenversichert, erhält sie während der acht Wochen das vereinbarte Krankentagegeld.

Bekomme ich gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

 

Das Elterngeld wird bei Angestellten auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bekommen Sie also nicht gleichzeitig Elterngeld. Das gilt auch für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Trotzdem läuft die Zeit für das Elterngeld. Die 12 oder 14 Monate, in denen Sie Elterngeld erhalten, fangen also nicht erst nach Ende des Mutterschutzes an, sondern bereits mit der Geburt Ihres Kindes.

 
Taschenrechner, Füller, Lineal

Wie viel Elterngeld dürfen Sie erwarten?

 

Das Elterngeld berechnen die Ämter aus 67 Prozent Ihres letzten monatlich verfügbaren Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Achtung: Verdienten Sie überdurchschnittlich gut, wird Ihnen trotzdem nur ein Elterngeld in Höhe von maximal 1800 Euro im Monat gezahlt. Hatten Sie zuvor kein Einkommen, weil Sie beispielsweise noch studierten, erhalten Sie pauschal 300 Euro pro Monat. Falls Sie exakt wissen möchten, welchen Betrag Sie erwarten dürfen, nutzen Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Beim Elterngeld wird steuerfreies Einkommen nicht angerechnet; dazu zählt zum Beispiel eine Übungsleiterpauschale in Ihrem Sportverein. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Grenze von 2400 Euro pro Jahr für solche Einnahmen nicht überschreiten.

Mit dem Elterngeld Plus partnerschaftlich in Teilzeit durchstarten

 

Die staatliche Sozialleistung soll Familien dabei unterstützen, die Berufstätigkeit mit der Erziehung ihrer Kinder zu vereinbaren. Mit dem Elterngeld Plus unterstützt der Staat besonders jene Eltern, die schnell wieder in Teilzeit in ihren Beruf zurückkehren möchten. Entscheidet sich die junge Familie für das Elterngeld Plus, wird die Laufzeit des Elterngeldes verdoppelt und gleichzeitig die Höhe der Auszahlung halbiert. Arbeiten die Eltern während des Bezuges von Elterngeld Plus gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten sie vier zusätzliche Monate das Elterngeld Plus. Von dieser Regelung profitieren auch getrennte Eltern, sofern beide in Teilzeit arbeiten. Wer sein Kind alleine erzieht, bekommt den kompletten „Partnerschaftsbonus“.

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden, vergessen Sie nicht, den Antrag für das Elterngeld rechtzeitig schriftlich zu stellen.

 
Mutter mit Kindern am Tablet

Wann das Elterngeld beantragen?

 

Das Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle, indem Sie das Elterngeld-Formular ausfüllen und einreichen. Erkundigen Sie sich, welche Behörde in Ihrem Bundesland verantwortlich ist. Welches Amt genau zuständig ist, richtet sich meist nach dem Wohnort der Familie. Es kann auch der Geburtstag des Kindes oder die Postleitzahl Ihres Wohnorts den Ausschlag geben. In Berlin sowie Thüringen gilt sogar die Besonderheit, dass die Elterngeldstelle in den örtlichen Jugendämtern angesiedelt ist. Sie müssen sich nicht unmittelbar nach der Geburt um den Antrag kümmern, sollten ihn aber auch nicht auf die lange Bank schieben. Ab dem Tag, an dem Ihr Antrag eingeht, wird Ihnen das Elterngeld maximal rückwirkend für drei Monate ausgezahlt.

Elterngeld für Selbstständige

 

Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes selbstständig tätig, steht Ihnen das Elterngeld für Freelancer zu. Von dem errechneten monatlichen Durchschnittseinkommen zieht die Elterngeldstelle für das Elterngeld Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form ab. Das bedeutet, dass der so errechnete Betrag leicht von Ihrem echten verfügbaren Einkommen abweichen kann. Die Abzüge für die Steuer werden berechnet, als hätten Sie Steuerklasse IV.

Die Ermittlung des genauen Betrages gestaltet sich aufwendig, da Selbstständige kein gleichbleibendes festes monatliches Einkommen aufweisen, sondern ihr Jahresgewinn laut Steuerbescheid entscheidet. Hatten Sie Einkünfte aus verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten, zählt das Amt für das Bezugsjahr Ihre positiven Einkünfte daraus zusammen und teilt sie durch die zwölf Monate. Brachte Ihnen eine Einkunftsart nur Verluste ein, bleibt sie außen vor.

Ein Beispiel aus der Praxis

 

Frau Mustermann übte vor der Geburt ihres Kindes die selbstständige Tätigkeit einer Yogalehrerin aus. Über das Jahr vor der Geburt gerechnet, betrug ihr Gewinn vor Steuern daraus 8640 Euro. Zusätzlich startete sie im letzten Jahr mit ihrem Onlineshop für selbst gestrickte Schals. Durch die Programmierung des Webshops lagen zu Beginn ihre betrieblichen Ausgaben höher als ihre Einnahmen, sodass sie einen Verlust vor Steuern von 600 Euro für das Jahr verzeichnete. Das Elterngeld wird nun auf Basis der 8640 Euro ermittelt; der Verlust aus der zweiten Tätigkeit spielt keine Rolle.

Anders sieht es aus, wenn Sie sowohl angestellt als auch selbstständig tätig waren. Sind Ihre Einkünfte als Angestellte oder Angestellter genauso hoch oder höher als Ihr Gewinn, wird die Steuerklasse der Angestelltentätigkeit berücksichtigt.

 
Bleistift und Notizbuch

Die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen

 

Um das Elterngeld zu berechnen, legt die Behörde Ihren Steuerbescheid aus dem Vorjahr zugrunde. Maßgeblich ist der entgangene Gewinn nach dem Abzug von Steuern und den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung. Liegt Ihnen der Steuerbescheid noch nicht vor, können Sie ersatzweise den des vorangegangenen Jahres vorlegen oder den Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes. Alternativ könnten Sie auch Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz einreichen. Bis Sie den Steuerbescheid vorlegen, gilt die berechnete Höhe als vorläufig und der Staat zahlt Ihnen das Elterngeld zunächst nur unter Vorbehalt aus. Unabhängig davon, wie hoch Ihr Gewinn vor der Geburt des Kindes ausfiel, erhalten Sie maximal Elterngeld in Höhe von 1800 Euro – genauso wie Angestellte.

Warum ist der Bemessungszeitraum wichtig?

 

Bei Angestellten sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt relevant, bei Selbstständigen der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum, also das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Sollte der Zeitraum in Ihrem speziellen Fall nicht repräsentativ sein, können Sie eine Verschiebung dieses Bemessungszeitraums beantragen.

Beispielsweise wären folgende Gründe* für die Verschiebung des Bemessungszeitraums möglich:

  • Sie bezogen Basiselterngeld für ein älteres Kind (ohne Monate einer verlängerten Auszahlung nach alter Regelung)
  • Sie bezogen das Elterngeld Plus für ein älteres Kind bis einschließlich seines 14. Lebensmonats
  • Sie bezogen Mutterschaftsgeld Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Durch ein Attest konnten Sie eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung nachweisen
  • Als Angestellte hatten Sie Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfrist

*Quelle: Familien-Wegweiser des BMFSFJ

 
Kalender

Elterngeld und Arbeiten bei Selbstständigen

 

Beziehen Sie Elterngeld, dürfen Sie bis zu 30 Stunden im Durchschnitt jede Woche arbeiten – Hinzuverdienst und Elternzeit schließen sich also nicht aus. Allerdings werden Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit angerechnet. Bezahlen Ihre Kunden Rechnungen, die Sie vor der Geburt des Kindes gestellt haben, werden diese mit dem Elterngeld verrechnet. Das gilt allerdings nur, wenn Sie als Freiberufler Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip erstellen. Dabei ist nicht das Rechnungsdatum relevant, sondern der Tag, an dem das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Endet das Elterngeld, müssen Sie rückwirkend für den Zeitraum des Bezugs die Höhe Ihrer Einkünfte nachweisen. Sind diese niedriger als Ihre vorab geschätzten Einnahmen, erhalten Sie eine Nachzahlung, im umgekehrten Fall fordert das Amt Sie auf, einen Teil des Elterngeldes zurückzuzahlen.

Das Elterngeld Plus hingegen erlaubt, dass Sie parallel in Teilzeit arbeiten. Auch vom beschriebenen Partnerschaftsbonus profitieren Sie.

Müssen Sie das Elterngeld versteuern?

 

Das Elterngeld wird als steuerfreie Leistung des Staates gezahlt. Gleichzeitig steht sie jedoch unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Höhe des erhaltenen Elterngeldes den Steuersatz beeinflusst, der auf Ihr Einkommen angerechnet wird.

Sie interessieren sich für einen Nebenverdienst in der Elternzeit? Bei Textbroker können Sie Ihr Fachwissen einsetzen, um unkompliziert Texte für wechselnde Auftraggeber zu schreiben. Durch regelmäßiges Feedback und eine Bewertung Ihrer Arbeit können Sie sich bei Textbroker schnell weiterentwickeln.

Fazit: Das Elterngeld auf einen Blick

 

Der Bezug von Elterngeld lohnt sich auf jeden Fall. Lassen Sie sich von den Formularen und Bestimmungen nicht abschrecken. Als Selbstständige sollten Sie für die Beantragung des Elterngeldes eine Beratung in Anspruch nehmen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie ein Elterngeld in zu geringer Höhe beziehen. Für Selbstständige ist das Elterngeld Plus besonders interessant, da Sie in Teilzeit arbeiten können, ohne dass Ihre Einkünfte angerechnet werden.

 

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Besprechen Sie Ihren individuellen Fall mit der zuständigen Behörde oder lassen Sie sich beraten.


Kommentare

Natalie 21. August 2023 - 12:15

Vielen Dank für den kurzen Einblick. Ich finde das Thema wirklich komplex und halte eine Beratung für sinnvoll. Gerade die mögliche Verschiebung des Bemessenszeitraums macht möglicherweise Sinn. Danke also nochmal für den Input.
Liebe Grüße
Natalie

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*

Managed-Service

Sie wollen komplette Textprojekte auslagern und hochwertige Qualitätstexte erhalten? Sie interessieren sich für weitere Content-Services wie etwa Suchmaschinenoptimierung nach WDF*IDF oder die Verwaltung Ihres Blogs? Dann lernen Sie unseren Managed-Service kennen und profitieren Sie von unserem Rundum-Sorglos-Paket.

Unverbindliches Angebot anfordern!

Self-Service

Sie benötigen aktuellen Text-Content? Im Self-Service können Sie Ihren Wunschtext schnell und einfach selbst beauftragen – und das zu Top-Konditionen.

Jetzt kostenlos registrieren!

Autoren

Tausende Autoren weltweit verdienen beim Pionier unter den Textbörsen Geld mit ihren Texten. Sie entscheiden selbst, wann und wie viel sie schreiben und können sich ein flexibles Einkommen sichern. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Texte zu Geld machen.

Jetzt kostenlos registrieren!