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EU-Urheberrechtsreform beschlossen: Was bedeutet das für unsere Kunden und Autoren?

Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit einer Reform zugestimmt, die auf viel Kritik stößt und einige Fragezeichen mit sich bringt – insbesondere, wenn es um das Thema Uploadfilter geht.

EU-Urheberrechtsreform


Während die Befürworter der neuen Regelungen von einer faireren Vergütung für die Urheber ausgehen und die Reform als Chance für ein stärkeres Verlegerrecht und somit auch für den unabhängigen Journalismus sehen, prognostizieren die Gegner das Ende des freien Internets wie wir es derzeit kennen und befürchten neben der Zensur auch eine Machtkonzentration bei großen Plattformen und Verlagen. Euch interessiert nun wahrscheinlich primär, was dieser Beschluss für eure Zusammenarbeit mit Textbroker bedeutet. Deshalb versuchen wir hier einmal ein wenig Klarheit zu schaffen.

Was hat es mit dem Urheberrecht überhaupt auf sich?

 
Es geht darum, die geistigen und persönlichen Werte eines Urhebers zu seinem Werk zu schützen. Da das Urheberrecht nicht EU-weit harmonisiert ist, eine letzte Richtlinie zum Thema aus 2001 und somit aus einer Zeit vor der Social-Media-Ära stammt, fordert die Europäische Union seit Jahren, diese zu aktualisieren beziehungsweise zu ersetzen und damit fit für das digitale Zeitalter zu machen. Im Mittelpunkt soll dabei eine klarere Regelung mit Blick auf die Nutzung geschützter Werke wie Musik, Videos, Bilder und Texte stehen.

Gegenstand der geplanten Urheberrechtsreform sind unter anderem:

  • Artikel 15 (vormals 11) regelt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Demnach sollen zukünftig Verlagen beziehungsweise ihren Autoren Lizenzen für die Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte zustehen. Unternehmen zahlen also dafür, wenn sie diese Online-Artikel nutzen möchten und auch die Suchmaschinen dürfen Nutzern nicht mehr ohne Weiteres die sogenannten Featured Snippets in ihren Suchergebnissen ausspielen, da diese kurzen Anreißertexte ebenfalls kostenpflichtig werden.
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  • Artikel 17 (vormals 13) legt die neuen Regeln für Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube fest. Von nun an sollen die Betreiber der Plattformen dafür haften, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen. Bei den enormen Mengen an im Netz bereitgestelltem User Generated Content kann dies voraussichtlich nur durch eine automatische Filterung gewährleistet werden. Hier würden dann Uploadfilter als technische Hilfe ins Spiel kommen.

Urheberrecht bei Textbroker: Was erwartet mich, wenn ich Texte bestellen oder verfassen möchte?

 
Das Thema Urheberrecht ist bei Textbroker nach wie vor von großer Bedeutung. So sind auch wir der Meinung, dass die Nutzung und Verwertung von urheberrechtlich geschützten Texten nicht ohne Zustimmung der Urheber erfolgen soll und dass diese selbstverständlich auch für ihre Leistungen zu vergüten sind. Auch wenn das Urheberrecht nicht übertragbar ist und dem Autor nicht aberkannt werden kann, räumen Textbroker-Autoren mit dem Verkauf ihrer Texte auf unserer Plattform dem Auftraggeber die erforderlichen, exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Dadurch sind auch unsere Kunden auf der sicheren Seite. Sie können jederzeit von einzigartigen Texten ausgehen und müssen keinen erneuten Verkauf des für sie verfassten Materials befürchten.

Als Plattform sind wir schon einen Schritt voraus: Indem wir in jedem Fall alle notwendigen Rechte der Autoren und Urheber klären und ordnungsgemäß lizensieren, tangiert uns bei Textbroker das vieldiskutierte Thema Uploadfilter beziehungsweise Zensur gar nicht. Schließlich lizensieren wir nur individuell angefertigte Texte mit Zustimmung des Urhebers an unsere Kunden.

 

Die aktuelle Lage spricht sogar dafür, neue Inhalte zu kreieren bzw. erstellen zu lassen. Denn sie ist ein weiteres Argument für Unique Content – und eben dafür, bereits publizierte Inhalte keinesfalls zu kopieren und erneut zu nutzen.

 

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El-Hadi Zahri
Geschäftsführer von Textbroker


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