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Apostroph-s: Des Autors liebstes „’s“

Auch im schicken, neuen Textbroker-Gewand wollen wir an etwas Altbewährtem festhalten und präsentieren Ihnen daher eine neue Ausgabe der Textbroker Academy. Heute als Thema das Apostroph-s…

Oftmals sind ganz kleine Dinge die Ursache für große Probleme. Was für Physiker das Atom sein kann und für den Mediziner das Bakterium, kann für den Autor das Satzzeichen sein: oft winzig und trotzdem der Anlass für eine Menge Ärger und Kopfzerbrechen.

Mit einem dieser kleinen Unruhestifter wollen wir uns heute in der Textbroker Academy beschäftigen, mit einem der kleinsten und trotzdem am häufigsten falsch verwendeten: dem Apostroph.

Egal, ob man über neue „CD's“ schreibt, über „Grimm'sche Märchen“ oder über „Susi's“ „Freud'“ und „Leid'“ in „Susi's Haarsalon“. Überall trifft man auf diese tückischen kleinen Striche, die sich manchmal so verdammt leicht falsch, zu häufig oder zu selten setzen lassen. Dabei gibt es gar nicht so viele Regeln, die es zu beachten gilt, damit man fehlerfrei durch den Apostrophendschungel kommt.

***Der Apostroph, dein Freund und Helfer***

Laut Duden ist der Apostroph ein „Häkchen, das den Ausfall eines Lautes oder einer Silbe kennzeichnet“, somit zeigt er das Fehlen eines oder mehrerer Buchstaben in einem Wort an und erleichtert dadurch dessen Aussprache. Konkret wird er vor allem eingesetzt, um das Wort „es“ oder den unbestimmten Artikel „ein/eine“ abzukürzen, zur Kennzeichnung des Genitivs bei Namen, die auf einen s-Laut enden (z.B. Klaus' Auto), sowie unter Umständen zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens (z.B. Einstein'sche Relativitätstheorie). Die Regeln dabei sind recht übersichtlich:

Ein Apostroph muss gesetzt werden:

  • bei Auslassungen im Wortinneren, z.B. Ku'damm, D'dorf
  • beim Anzeigen eines Genitivs von Namen, die auf S-Laute enden, z.B. „Hans' Flugzeug“

Ausnahme hierbei ist, wenn vor dem Namen ein bestimmter Artikel (plus Attribut) steht: „das Flugzeug des alten Hans“.

Ein Apostroph kann gesetzt werden:

  • wenn das Wort „es“ auf ein „s“ verkürzt werden soll, z.B. „Wie geht's dir?“, „Um's kurz zu machen…“ oder „Nimm's leicht…“
  • wenn der Artikel „ein/eine“ verkürzt werden soll, z.B. „Ich wünsche 'nen schönen Tag.“ oder „Das ist 'ne ganz nette Geschichte.“
  • Beim Genitiv-s zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens, z.B. „Andrea's Imbissstube“ oder „die Grimm'schen Märchen“

Hier ist allerdings auch richtig:

  • „Wie gehts dir?“, „Ums kurz zu machen…“, „Nimms leicht…“,
  • „Ich wünsche nen schönen Tag.“, „Das ist ne ganz nette Geschichte.“
  • „Andreas Imbisstube“, „Susis Hairstudio“, „die grimmschen Märchen“

Ein Apostroph darf nicht (mehr) gesetzt werden:

  • Für das entfallen Schluss-e bei manchen Verben, z.B. „Ich komm vorbei.“, „Das hör ich gern.“
  • Für das entfallene Schluss-e bei manchen Substantiven, Adverben oder Adjektiven, z.B. „Bursch“, „Freud“, „heut“ oder „öd“
  • Bei gebräuchlichen Verschmelzungen von Präposition und Artikel, z.B. „ans“ (an das), „fürs“ (für das), „beim“ (bei dem), oder „übern“ (über den)
  • Bei Abkürzungen von Wörtern wie heran, herauf, herein usw., z.B. „ran“, „rauf“
  • Beim Plural-s, z.B. „Autos“ oder „CDs“
  • Bei Wörtern die auf „-s“ enden, z.B. „stets“, „nirgends“ oder „nichts“

Mit diesen Regeln wird hoffentlich der kleine Apostroph in Zukunft kein allzu großes Hindernis mehr beim täglichen Tippen. Wenn’s also beim nächsten Mal darum geht, ein kleines Häkchen zu setzen und Ihr nicht weiterwisst, im Zweifelsfall einfach hier nochmal nachlesen.

Des Autors beste Grüße, schreiben Sie's gut – Ihre Textbroker Academy


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