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Barrierefreie Website

Barrierefreie Website

Barrierefreie Website: Kurzerklärung

 
Eine barrierefreie Internetseite ist technisch und inhaltlich so aufgebaut, dass sie trotz körperlicher Behinderungen wie Sehschwäche oder Blindheit genutzt werden kann. Sie lässt sich auf allen internetfähigen Geräten in beliebigen Browsern anzeigen und einfach navigieren. Idealerweise wird auch dafür gesorgt, dass seltenere Einschränkungen wie Farbenblindheit oder Analphabetismus ebenfalls keine Barrieren darstellen.

Ausführliche Erklärung

 
Der Begriff der Barrierefreiheit steht ursprünglich mit Gebäuden in Verbindung. So gelten Gebäude, die mittels Rampen und Fahrstühlen für Rollstuhlfahrer zugänglich gemacht werden, als barrierefrei. Auch Blindenampeln oder in Straßenbelege und Bürgersteige eingelassene Leitsysteme für Sehbehinderte können als Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Alltagsleben verstanden werden. Im Zusammenhang mit Softwareanwendungen tauchte der Begriff der Barrierefreiheit erstmals 1993 auf. Damals entwickelte das Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium (DoBuS) sogenannte barrierefreie Benutzungsschnittstellen. Als ultimatives Ziel stand die Verfügbarkeit sämtlicher Informationen im Internet für alle Nutzer, unabhängig von spezifischen Programmen sowie technischen oder körperlichen Einschränkungen.

Des Weiteren sind barrierefreie Webseiten auch für die Nutzung nicht-menschlicher „Besucher“ optimiert, damit beispielsweise die Webcrawler der Suchmaschinen ihre Arbeit ohne Einschränkungen durchführen können.

Gesetze und Verordnungen für barrierefreie Websites

 
Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web liegen für gewöhnlich Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C) zugrunde. Seit Mitte der 1990er-Jahre beschäftigt sich dieses Gremium am renommierten MIT in Massachusetts, USA, mit der Standardisierung von Web-Techniken. Bereits 1999 brachten die Forscher des W3C die ersten Richtlinien zu barrierefreien Websites heraus – die Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG). 2008 wurde die WCAG auf Version 2.0 aktualisiert und an die Möglichkeiten der modernen Technik angepasst.

In Deutschland besteht seit 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Da die Nichteinhaltung der Verordnung aktuell mit keinerlei Sanktionen belegt wird, haben sie längst noch nicht alle Webseitenbetreiber umgesetzt. Die gesamte Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz kann im Internet frei eingesehen werden.

Zugänglichkeit und Nutzbarkeit

 
Zwei Hauptfaktoren müssen für barrierefreie Websites bedacht werden: Zugänglichkeit (Accessibility) und Nutzbarkeit (Usability). Bei der Zugänglichkeit geht es zunächst darum, jegliche Beschränkungen aus dem Weg zu räumen, die Besuchern das Aufrufen und Anschauen einer Website erschweren könnten. Die vom W3C gegründete Web Accessibility Initiative (WAI) hat diverse Richtlinien zur Zugänglichkeit aufgestellt. Das Ziel ist es, Standards aufzustellen, die weltweite Gültigkeit besitzen. Vollständige Barrierefreiheit ließe sich letztendlich nur durch internationale Standardkonformität erreichen.

Richtlinien der WAI:

  • ATAG – Authoring Tool Accessibility Guidelines: Richtlinie für den Einsatz von Werkzeugen für Webentwickler und Webdesigner. Auch die Nutzbarkeit dieser Tools durch Menschen mit Behinderungen wird in der ATAG behandelt.
  • WCAG – Web Content Accessibility Guidelines: Wie lassen sich Webseiteninhalte so gestalten und präsentieren, dass auch behinderte Personen sie optimal konsumieren und nutzen können? Diese Richtlinie behandelt sowohl Informationen an der Nutzeroberfläche als auch Text, Bilder, Videos oder Klänge sowie Code und Markup-Languages, welche die Struktur einer Seite definieren.
  • UAAG – User Agent Accesibility Guidelines: „User agents“ sind Softwareanwendungen, über die auf Inhalte im Web zugegriffen wird. Dazu gehören Browser sowie ihre Plug-ins und Extensions, Media-Player, Reader und ähnliche Anzeigeprogramme. Die UAAG erklärt, wie diese Programme für Nutzer mit Behinderungen zugänglich zu machen sind.
  • ARIA – Accessible Rich Internet Applications: Diese Richtlinie beschäftigt sich mit Internet-Technologien wie Ajax, HTML oder JavaScript. Viele der Funktionen dieser Codesprachen oder Web-Technologien sind derzeit nicht uneingeschränkt verfügbar. Betroffen davon sind vor allem sehbehinderte Nutzer oder User, die keine Maus benutzen können.

Eine Seite aufrufen und anzeigen zu können ist eine Sache. Doch auch für die Nutzbarkeit bestehen Standards, welche es Personen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen erleichtern sollen, auf Websites zu navigieren, gesuchte Inhalte schnell zu finden und diese ungehindert zu konsumieren. Auch Faktoren wie die Unerfahrenheit neuer Internetnutzer (meist alte oder sehr junge Nutzer) werden für optimale Usability berücksichtigt. Als entsprechender internationaler Standard gilt die ISO 9241, auf der auch die in Europa gebräuchliche DIN-Norm DIN EN ISO 9241-11 basiert.

Welche Barrieren erwarten Nutzer beim Surfen im Web?

 
Einschränkungen, mit denen Nutzer beim Surfen im Web konfrontiert werden, lassen sich in drei Hauptbereiche aufteilen. Diese berücksichtigen körperliche Behinderungen, eingeschränkte Sinneswahrnehmung sowie geräteabhängige Barrieren.
 
Barrieren

Barrieren bei körperlichen Behinderungen

 
Mit zwei gesunden Händen navigiert es sich sehr einfach im Netz. Anders sieht es aus, wenn nur eine oder keine Hand zur Verfügung steht oder der Nutzer gar körperlich gelähmt ist. Auch Spastiken und andere motorische Störungen können dazu führen, dass die Benutzung einer Maus nicht in Frage kommt. Diese User sind auf die Nutzung einer Tastatur angewiesen. Womöglich kann nur ein einziger Button gedrückt werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Webseiten so strukturiert sind, dass Inhalte beispielsweise mit der Tabulator-Taste in sinnvoller Reihenfolge aufrufbar sind. Dazu muss auch deutlich zu erkennen sein, welches Element gerade angewählt ist.

Entwickler und Designer stehen dabei noch vor großen Herausforderungen. Aktuell ist beispielsweise die Nutzung von Touchscreens für viele körperlich Behinderte kaum möglich. Berühmte Fälle wie der verstorbene Physiker Stephen Hawking zeigen, dass auch bei vollständiger körperlicher Lähmung alternative Bedienungen möglich sind. Allerdings steht die dafür benötigte Technologie und Software dem Massenmarkt aktuell noch nicht offen.

Barrieren bei Blindheit und eingeschränkter Sinneswahrnehmung

 
Blinde sowie unter Sehstörungen oder anderen Sinneseinschränkungen leidende User werden im Internet mit verschiedenen Barrieren konfrontiert:

  • Bei kompletter Blindheit können Ausgabegeräte verwendet werden, die Web-Texte in Braille-Schrift ausgeben. Sogenannte Screenreader steuern die betreffenden Beiträge an. Software zum Vorlesen von Texten ist ebenfalls verfügbar. Damit diese Hilfsmittel greifen, müssen Webseiten gut strukturiert sein. Bilder lassen sich mit Alternativtext versehen, der den Bildinhalt beschreibt und von Screenreadern gelesen wird.
  • Menschen mit Sehschwächen oder eingeschränktem Sehvermögen greifen häufig auf speziell eingestellte Bildschirme zurück. Um Webseiten zu nutzen, müssen sie sowohl die Schriftgröße als auch die Schriftarten sowie Kontraste und Farben von Schrift und Hintergrund individuell im Browser einstellen. Wo dies nicht möglich ist, bleibt ihnen das Internet visuell verschlossen.
  • Bei einer Rot-Grün-Sehschwäche können Betroffene oftmals nicht zwischen farbig markierten Seitenelementen unterscheiden. Eine barrierefreie Seitennavigation funktioniert unabhängig von Farben oder Bildelementen.
  • Auch gehörlose Menschen nutzen das Internet. Jedoch tun sie sich schwer mit geschriebenen Texten, zumindest, wenn sie von Kindheit an taub und nur mit der Gebärdensprache aufgewachsen sind. Barrierefreiheit für Gehörlose heißt, dass Webseiten alternativ in Gebärdensprache angezeigt werden.
  • Verschiedene kognitive Behinderungen können dazu führen, dass Betroffene Schwierigkeiten haben, lange, verschachtelte Sätze zu verstehen. Auch komplexe oder exzentrisch designte Navigationen stellen diese User vor große Probleme. Sie benötigen Webseiten in Einfacher Sprache oder Leichter Sprache. Wikipedia bietet in der englischsprachigen Version bereits zahlreiche Einträge in der Variante „simple english“ an.

Software- und Hardware-Barrieren

 
Technikstandards: HTML und andere Standards erfordern einen sorgfältigen Umgang. Beim Coden ist zu beachten, dass eine Website auf allen Browsern möglichst gleich angezeigt wird. Fehler in der Codierung können beispielsweise dazu führen, dass ein Browser Sonderzeichen und Umlaute nicht richtig erkennt.

Bei der Verwendung von Content-Management-Systemen ist zu bedenken, dass diese oftmals nur wenige Optionen zur barrierefreien Gestaltung bieten.

Websites sollten möglichst auf allen verfügbaren Geräten korrekt ausgegeben werden. Im Mobilbereich werden Internetseiten schon seit Jahren vorzugsweise mit responsivem Design versehen, welches sich automatisch an wechselnde Bildschirmgrößen und -formate anpasst. Im Sinne der Barrierefreiheit sollte die Nutzung einer Website auch mit älteren Geräten wie PDAs möglich sein.
 
Software-Barrieren

Allen Usern im Internet helfen

 

Sauber durchstrukturierte, logisch zu navigierende Webseiten mit starken Inhalten sind auch ohne körperliche Behinderungen Voraussetzungen für eine positive Nutzererfahrung. Rücksicht auf wirklich alle Internetnutzer zu nehmen, sollte einen Ansporn für Webdesigner und Entwickler sein. Schließlich kommen barrierefreie Websites mittlerweile auch technischen Diensten wie Googles Suchrobotern entgegen. Letztendlich profitiert der Seitenbetreiber selbst von technisch einwandfreien Webseiten, die nach den beschriebenen Richtlinien der Barrierefreiheit aufgebaut sind.
 

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