Autoren FAQ    
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Grundlagen von Textbroker
Abrechnung und Auszahlung
Regeln, Rechtliches und AGB
Anmeldung und persönliche Daten / Einstellungen
Aufträge annehmen, bearbeiten und verwalten
Kommunikation mit Kunden
   

Können andere Kunden sehen, wenn ich auf einer Blacklist stehe?
Nein, dies hat (derzeit noch) keinen Einfluss auf Ihr Profil und wird anderen Kunden nicht angezeigt.
Muss ich die Einnahmen durch Textbroker bei meiner Steuererklärung angeben?
Ja, Sie müssen grundsätzlich alle über Textbroker erzielten Einnahmen (unabhängig von Ihrer Größenordnung) in Ihrer Steuererklärung angeben.
Darf ich Texte, bzw. Ausschnitte aus fremden oder eigenen Quellen übernehmen?
Nein. Alle Texte müssen grundsätzlich komplett neu verfasst werden und dürfen weder im Ganzen noch in Teilen mit anderen Texten übereinstimmen, die bereits veröffentlicht wurden. Dies gilt sowohl für eigene, als auch für fremde Quellen.
Als Ausnahme sind Zitate erlaubt, sofern diese notwendig sind. Zitate müssen stets als solche gekennzeichnet und mit einer korrekten Quellenangabe belegt werden. Zudem dürfen nur kurze Teile eines Textes zitiert werden. Eine Übernahme mehrerer Sätze oder ganzer Abschnitte ist nicht erlaubt.
Zudem sollten Sie stets mehrere Quellen für Ihre Arbeit heranziehen und Texte ausschließlich in eigenen Worten verfassen, um nicht Gefahr zu laufen, zu nah an einer Quelle zu schreiben.
Bitte beachten Sie in dieser Hinsicht stets die Regelungen des deutschen Urheberrechts und unsere AGB. Eine Missachtung kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, sobald der Kunde oder der eigentliche Inhaber der Urheberrechte der von Ihnen übernommenen Teile von Ihrem Verstoß erfährt. Dies gilt im Übrigen ebenfalls für Texte der Wikipedia!