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Wie oft darf ich im Monat auf den Button „auszahlen“ klicken?
Sie können den Button (Auszahlung beantragen) drücken, sobald sich ein neues Guthaben von 10 Euro angesammelt hat. Allerdings entstehen Ihnen durch häufige Auszahlungsanforderungen keine Vorteile und wir möchten Sie bitten, unseren Aufwand möglichst gering zu halten, indem Sie in einer Abrechnungsperiode max. ein- bis zweimal eine Auszahlung anfordern.
Die Auszahlung aller angeforderten Beträge erfolgt grundsätzlich immer mit einer Sammelüberweisung am 10. Kalendertag eines Monats. Damit Ihr Auszahlungswunsch berücksichtigt werden kann, sollten Sie Ihre Auszahlung grundsätzlich spätestens am 5. Kalendertag eines Monats beantragen. Spätere Anträge können erst zum darauf folgenden Auszahlungstermin berücksichtigt werden.
Werden die Beträge zusammengerechnet oder erhalte ich für jede Auszahlungsbetätigung eine einzelne Gutschrift?
Sollten Sie in einer Abrechnungsperiode mehrmals Auszahlungen angefordert haben, statt dies einmalig zum 5. Kalendertag vorzunehmen, so wird jeder einzeln angeforderte Betrag als separater Posten ausgewiesen.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Ausweisung Ihres Guthabens erfolgt in der Regel am 6. Kalendertag eines Monats. Ist der 6. Kalendertag ein Feiertag, so verschiebt sich der Zeitpunkt auf den nächstgelegenen Werktag. Sie können daher in der Regel auf Ihrem Konto mit einem Geldeingang am 10. eines Monats rechnen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Bearbeitungszeit Ihrer Bank und gegebenenfalls von Feiertagen ab, die die Bankbearbeitung verzögern könnten.
Auszahlungen können grundsätzlich erst ab einem Guthaben von 10 Euro angefordert werden. Beträge kleiner als 10 Euro werden zur nächsten Auszahlungsperiode übertragen, bis die Grenze von 10 Euro erreicht ist.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Bankdaten ändern möchte?
Die Bankdaten müssen geändert werden, bevor Sie auf den Button "Auszahlung beantragen" klicken. Ändern Sie die Bankdaten nach der Betätigung der Auszahlung, wo wird Ihnen das Geld auf das alte Bankkonto überwiesen.
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